Barrierefrei wird Gesetz – und zur Chance für besseres Webdesign

Ein Mann im Rollstuhl nutzt sein Smartphone.

Zu kleine Schrift, schwache Kontraste oder fehlende Alternativtexte – für viele Menschen ist das Internet voller unsichtbarer Hürden. Der European Accessibility Act (EAA) schafft nun verbindliche Grundlagen für digitale Barrierefreiheit. Doch was bedeutet das konkret für dich und dein Unternehmen?

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – digitale Inhalte und Services nutzen können. Das betrifft vor allem:

  • Visuelle Barrieren: Webseiten sollten Screenreader-kompatibel sein, Alternativtexte für Bilder bieten sowie Kontraste und Schriftgrößen anpassbar machen.

  • Hörbehinderungen: Videos und Audios brauchen Untertitel oder Transkripte.

  • Motorische Einschränkungen: Inhalte sollten auch per Tastatur oder Sprachsteuerung bedienbar sein.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) unterteilen die Barrierefreiheit einer Website in drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Diese Stufen definieren, wie umfassend die Barrierefreiheit umgesetzt wird:

  • Stufe A (Mindeststandard), wie Alternativtexte für Bilder.

  • Stufe AA (empfohlen), wie anpassbare Schriftgrößen, gute Farbkontraste.

  • Stufe AAA (höchste Stufe), wie Inhalte in einfacher Sprache, Videos mit Gebärdensprache.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) ist ein EU-Gesetz, das mehr Barrierefreiheit für digitale Produkte und Services schaffen soll – etwa bei Bank- und Telekommunikationsdiensten, im Online-Handel oder im öffentlichen Verkehr. Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro.

Zwar nennt der EAA keine technischen Details, doch die EU-Norm EN 301 549 dient als Maßstab. Sie basiert auf den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) – etwa zu Farbkontrasten, Alternativtexten oder Tastaturnavigation.

Wer seine Website gemäß WCAG 2.2 – Stufe AA umsetzt, erfüllt die Anforderungen in der Regel. Ist die Barrierefreiheit nur teilweise gegeben, muss dies in einer Barrierefreiheitserklärung offengelegt werden – einer öffentlich zugänglichen Erklärung, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreibt, Ausnahmen nennt und eine Möglichkeit zur Rückmeldung bietet.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Die genauen Strafen variieren je nach nationaler Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, können mit Geldbußen und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. In Österreich sind Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 € vorgesehen.

Was bedeutet das für Webdesign und Programmierung?

Für bestehende Websites muss geprüft werden, ob die Anforderungen erfüllt sind – Tools helfen dabei, Barrieren im Quellcode zu erkennen. Anschließend gilt es, die Mängel gezielt zu beheben.

Neue Websites sollten von Beginn an barrierefrei gedacht werden. Design und Programmierung sollten WCAG-konform geplant sein – das spart langfristig Zeit und Aufwand. Dabei spielt der visuelle Aspekt (User Interface) nur eine Teilrolle - vor allem auch die Interaktion mit der Website (User Experience) hat grundlegenden Einfluss auf den Erfolg einer inklusiven digitalen Lösung.

Hilfreich sind außerdem Add-ons, die Funktionen wie Kontrastanpassung oder Schriftvergrößerung ermöglichen. Und: Eine Barrierefreiheitserklärung sollte auf jeder Website vorhanden sein.

Wie wird der technische Part konkret umgesetzt?

Damit Websites barrierefrei funktionieren, braucht es einige technische Grundregeln:

  • Strukturierter HTML-Code mit klarer Überschriften- und Navigationsstruktur

  • Konkrete Sprachangabe (zum Beispiel „de“ für Deutsch)

  • Landmark-Roles, um Funktionsbereiche wie Navigation oder Buttons zu kennzeichnen

  • Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Vermeidung rein visueller Informationen

  • Responsive Design, das sich allen Geräten anpasst

  • Tastaturnavigation über korrekt gesetzte Tabindex-Werte ermöglichen

  • Formularfelder mit klarer Fehlermeldung – nicht nur farblich markiert

  • Zustände wie „aktiv“ oder „fokussiert“ klar per CSS unterscheidbar machen

Wie geht P8 damit um?

Barrierefreiheit ist für uns mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentraler Baustein für digitale Teilhabe und Inklusion. Für Menschen mit Einschränkungen ist sie oft der einzige Weg, um digitale Inhalte selbstbestimmt zu nutzen.

Zugleich profitieren auch viele andere Zielgruppen davon – etwa ältere Menschen oder Nutzer:innen mit temporären Einschränkungen. Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und schafft ein positives Nutzungserlebnis.

Als Agentur mit starkem Fokus auf UX und UI-Design sowie barrierefreies Web Development begleiten wir unsere Kund:innen von der Konzeption bis zur Umsetzung barrierefreier digitaler Lösungen. Gemeinsam machen wir aus einer gesetzlichen Vorgabe echten digitalen Fortschritt – und schaffen nachhaltigen Mehrwert für Unternehmen und deren Zielgruppen.

Lass uns gemeinsam deine Website fit für den EAA machen – von der ersten Analyse bis zur barrierefreien Umsetzung!

Hast du Fragen?

Thomas Klaus - Leitung Digital Solutions P8

Thomas Klaus

Leitung Digital Solutions