FAQ - Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mitarbeiter:innen diskutieren Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit ist längst mehr als ein Trend – sie ist eine Verpflichtung, die Unternehmen aller Größen und Branchen betrifft. Du hast Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsreporting? Wir haben die Antworten! Im Folgenden erfährst du, warum die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt wurde, was die diese laut CSRD-Kriterien (CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive) umfasst und welche Unternehmen verpflichtet sind, das Reporting zu erstellen.

1. Für welche Unternehmen sind Nachhaltigkeitsstrategie & -reporting relevant?

Laut den aktuellen Regulatorien sind folgende Unternehmen verpflichtet, ein Nachhaltigkeitsreporting zu erstellen:

  • Banken und Versicherungen: Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen.

  • Große Unternehmen des öffentlichen Interesses: Dazu zählen Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, wie z.B. staatseigene Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

  • Unternehmen, die nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen: Ab 2024 betrifft dies große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie ab 2024 mittelgroße Unternehmen, die zwei von drei Kriterien bezüglich erfüllen:

    • Mehr als 250 Mitarbeiter:innen,

    • Mehr als 50 Millionen Euro Umsatz

    • Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme

2. Was umfasst die Nachhaltigkeitsberichterstattung laut CSRD-Kriterien?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den CSRD-Kriterien umfasst eine Vielzahl von Informationen, die darauf abzielen, ein umfassendes Bild der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu vermitteln. Dazu gehören:

  • Umweltaspekte: Berichterstattung über CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Wasser- und Ressourcennutzung, Abfallmanagement und Biodiversität.

  • Soziale Aspekte: Angaben zu Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmer:innenrechten, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie soziales Engagement und Gemeinschaftsbeziehungen.

  • Governance-Aspekte: Informationen über Unternehmensführung, Ethik und Integrität, Risikomanagement, Anti-Korruptionsmaßnahmen und Datenschutz.

  • Lieferkette: Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken und -risiken in der Lieferkette.

  • Ziele und Strategien: Langfristige Nachhaltigkeitsziele und -strategien sowie deren Fortschritt.

  • Wesentlichkeitsanalyse: Identifikation und Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen, die für das Unternehmen und seine Stakeholder:innen am relevantesten sind.

Die neue CSRD-Richtlinie verfolgt dabei das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit". Das bedeutet, Unternehmen müssen

  1. die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage betrachten: Festhalten, wie Nachhaltigkeitsthemen (z.B. Klimawandel) das Unternehmen finanziell beeinflussen.

  2. die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen beleuchten: Verdeutlichen, wie ihre Geschäftstätigkeiten die Umwelt und Gesellschaft beeinflussen (z.B. CO₂-Emissionen).

3. Warum wurde das Nachhaltigkeitsreporting seitens der EU eingeführt?

Die Europäische Union (EU) hat das Nachhaltigkeitsreporting eingeführt, um verschiedene Ziele im Hinblick auf Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Unternehmensverantwortung zu erreichen. Hier sind die Hauptgründe dafür:

  1. Förderung der Transparenz: Unternehmen sind zunehmend gefordert, über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance (Environmental, Social, Governance – ESG) zu berichten. Das Nachhaltigkeitsreporting soll die Transparenz darüber erhöhen, wie Unternehmen mit diesen Themen umgehen, was wiederum den Stakeholder:innen – einschließlich Investor:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen und der Gesellschaft – ermöglicht, informierte Entscheidungen zu treffen.

  2. Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle: Die EU möchte Unternehmen dazu anregen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu implementieren. Durch das Reporting werden Unternehmen motiviert, ihre Nachhaltigkeitsstrategien weiterzuentwickeln und systematisch zu verbessern.

  3. Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels: Ein zentrales Ziel der EU ist es, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Durch verpflichtendes Nachhaltigkeitsreporting werden Unternehmen angehalten, ihre Umweltbilanz zu offenbaren und Maßnahmen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen zu ergreifen.

  4. Stärkung der sozialen Gerechtigkeit: Nachhaltigkeitsreporting umfasst auch soziale Aspekte, wie Arbeitsrechte, Diversität, Gleichstellung und den Schutz der Menschenrechte. Die EU möchte sicherstellen, dass Unternehmen ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Bedingungen beitragen.

  5. Unterstützung der Ziele der EU-Politik: Das Reporting steht im Einklang mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals und der EU-Taxonomie-Verordnung. Diese Initiativen zielen darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken und sicherzustellen, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird.

  6. Verbesserung der Unternehmensverantwortung: Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte trägt dazu bei, dass Unternehmen sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusster werden und ihre Geschäftspraktiken verantwortungsvoller gestalten.

Insgesamt soll das Nachhaltigkeitsreporting sicherstellen, dass die Wirtschaft in der EU in einer Weise wächst, die langfristig ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig ist.

Benötigst du Hilfe beim Nachhaltigkeitsreporting deines Unternehmens? Unser erfahrenes Team unterstützt dich gerne bei der Umsetzung deiner Nachhaltigkeitsstrategie, ohne dabei die Unternehmensziele aus dem Auge zu lassen. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

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Markus Bischof

Geschäftsführer